Da geht es um Gewährleistung, nicht darum wie lange es Teile geben muss.
Zur Gewährleistung gehört die Ersatzteilversorgung zwangsläufig dazu.......es entsteht ein kausaler Zusammenhang.
Die Gewährleistung ("Sachmängelhaftung") ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer, wenn eine fehlerhafte Ware ausgeliefert wird. Dabei gilt: ... Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, darf der Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB).
Wie soll gewährleistet werden wenn eine Ersatzteilversorgung nicht inkludiert wäre......
So viel Parteinahme für einen Hersteller, hier eben DJI, hätte ich nicht erwartet....mit Verlaub.
Ich habe vor etwa 18 Monaten ein Produkt gekauft und es prangert mir im Onlineshop des Herstellers ein "In Ihrer Region nicht verfügbar" entgegen.....
Ich für meinen Teil werde mich dann von diesem Hersteller nicht mehr zu einem Kauf hinreißen lassen......, das gilt genauso bei Waschmaschine/ Brotbackautomat/ TV-Gerät oder Laptop......egal welchen Herstellers. :-)
Bearbeitet von Kolobok, 11. Januar 2021 - 18:22.