
Besitzerplakette, wo habt ihr sie angebracht?
#1
Geschrieben 01. Februar 2018 - 18:42
wo habt ihr denn die Plakette mit euren Daten an der Spark angebracht? Unten ist ja wegen der Batterie nicht viel Platz und oben ist sie ja gewölbt?
Danke im Voraus,
Toby
#2
Geschrieben 01. Februar 2018 - 18:48
#3
Gast-slurpi
Geschrieben 01. Februar 2018 - 18:50
Ich habe meinen Namen und Adresse unter der Batterie stehen auf so einer Dymo Folie gedruckt hingeklebt.
Bearbeitet von slurpi, 01. Februar 2018 - 18:51.
#4
Geschrieben 01. Februar 2018 - 19:06
Ich habe meinen Namen und Adresse unter der Batterie stehen auf so einer Dymo Folie gedruckt hingeklebt.
Schön für dich, nur bringt dir das leider nichts. Feuerfest und sichtbar sind die gesetzlichen Stichworte.
#5
Gast-slurpi
Geschrieben 01. Februar 2018 - 19:17
Schön für dich, nur bringt dir das leider nichts. Feuerfest und sichtbar sind die gesetzlichen Stichworte.
„(3) Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons oder Drachens mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.“
Dieser Dymo Streifen ist feuerfest bis etwa 60°C (geschätzt) und mit Klebstoff dauerhaft fixiert. Eine genauere Definition von feuerfest kann mein Anwalt aus dem Gesetz nicht erkennen, somit ist mit einer Feuerfestigkeit bis etwa 60°C Genüge getan.
Darüberhinaus ist die Plakette an sichtbarer Stelle an dem Fluggerät angebracht (unter dem Akku).
#6
Geschrieben 01. Februar 2018 - 19:29
Und nun überleg mal ob du lieber in die Sauna oder in ein Feuer gehen willst?
Dein Anwalt sollte sein Patent zurückgeben wenn er solch einen Müll erzählt.
Und sichtbar ist sie unter dem Akku auch nicht, den muss man dafür ja abbauen.
#7
Geschrieben 01. Februar 2018 - 19:48
Schaut mal hier rein ist direkt von DJI sind alle Copter soweit drin
mit angaben wo wiegroß usw
https://content.djis...-fireproof.html
werd das ganze noch als pdf umwandeln wenn erwünscht
#8
Geschrieben 01. Februar 2018 - 19:54
60 Grad ist doch ein Scherz, da ist es in der Sauna heißer.
Und nun überleg mal ob du lieber in die Sauna oder in ein Feuer gehen willst?
Dein Anwalt sollte sein Patent zurückgeben wenn er solch einen Müll erzählt.
Und sichtbar ist sie unter dem Akku auch nicht, den muss man dafür ja abbauen.
Der Anwalt hat nicht ganz unrecht.
Hab grad mal in die passende Norm geschaut.
Laut DIN51060 sind nur Werkstoffe mit einem Kegelfallpunkt > SK 17 (entspricht etwa 1500°C) als feuerfest zu bezeichnen.
Aluminium(plaketten) haben einen Schmelzpunkt von etwa 660°C, gelten somit laut Deutschem Institut für Normung genauso wenig als "feuerfest" wie Dymo Labels.
Bearbeitet von Heral, 01. Februar 2018 - 19:54.
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#9
Geschrieben 01. Februar 2018 - 20:06
#10
Geschrieben 01. Februar 2018 - 20:28
Bearbeitet von JeyTea, 01. Februar 2018 - 20:29.
#11
Geschrieben 01. Februar 2018 - 20:29
Im sog. "Drohnengesetz" wird ja nicht auf irgendeine DIN Norm Bezug genommen sondern nur der Begriff "feuerfest" genannt. Nach gesundem Menschenverstand ist damit für mich gemeint, dass die Plakette einer Flamme standhalten kann. Das BMVI definiert es so:
Plaketten, welche die erforderlichen Eigenschaften besitzen, sind in jedem Fachgeschäft für Beschriftungen erhältlich. Die Kennzeichnung kann neben dem Aufbringen von Plaketten z. B. auch durch einen Aluminium-Aufkleber mit Adressgravur erfolgen, die in Schreibwarengeschäften erhältlich sind. Die Plaketten können auch im Internet erworben werden. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung dauerhaft und feuerfest beschriftet und fest mit dem Gerät verbunden ist.
Und nun probieren wir mal eine Aluplakette und einen Dymo-Streifen mit einem Feuerzeug zu "bearbeiten". Es dürfte klar sein, dass der Dymo nicht wirklich lange durchhalten wird während das Alu nur müde lächelt.
Schlussendlich muss es ja jeder selber wissen was er macht. Aber es dürfte klar sein, dass man bei einer Kontrolle durch einen nicht völlig ahnungslosen Staatsdiener mit dem Dymo keine Chance haben wird. Und das ist das was für mich unterm Strich zählt, wegen der paar Euro Fünfzig für eine Aluplakette lasse ich es doch nicht auf einen Rechtsstreit ankommen.
#12
Geschrieben 01. Februar 2018 - 20:33
Noch einmal, es ist schwammig und erfordert lediglich eine feuerfeste Beschriftung, die Plakette selbst muss nicht feuerfest sein..und jetzt finde den Fehler? Selbst wenn die Plakette und die Beschriftung feuerfest wären, wie willst du diese dann an deiner Spark befestigen damit sie im Brandfall tatsächlich auch noch dran bleibt, mit Nägeln?Im sog. "Drohnengesetz" wird ja nicht auf irgendeine DIN Norm Bezug genommen sondern nur der Begriff "feuerfest" genannt. Nach gesundem Menschenverstand ist damit für mich gemeint, dass die Plakette einer Flamme standhalten kann. Das BMVI definiert es so:
Plaketten, welche die erforderlichen Eigenschaften besitzen, sind in jedem Fachgeschäft für Beschriftungen erhältlich. Die Kennzeichnung kann neben dem Aufbringen von Plaketten z. B. auch durch einen Aluminium-Aufkleber mit Adressgravur erfolgen, die in Schreibwarengeschäften erhältlich sind. Die Plaketten können auch im Internet erworben werden. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung dauerhaft und feuerfest beschriftet und fest mit dem Gerät verbunden ist.
Und nun probieren wir mal eine Aluplakette und einen Dymo-Streifen mit einem Feuerzeug zu "bearbeiten". Es dürfte klar sein, dass der Dymo nicht wirklich lange durchhalten wird während das Alu nur müde lächelt.
Schlussendlich muss es ja jeder selber wissen was er macht. Aber es dürfte klar sein, dass man bei einer Kontrolle durch einen nicht völlig ahnungslosen Staatsdiener mit dem Dymo keine Chance haben wird. Und das ist das was für mich unterm Strich zählt, wegen der paar Euro Fünfzig für eine Aluplakette lasse ich es doch nicht auf einen Rechtsstreit ankommen.
Bearbeitet von JeyTea, 01. Februar 2018 - 20:37.
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#13
Gast-slurpi
Geschrieben 01. Februar 2018 - 20:34
Plaketten, welche die erforderlichen Eigenschaften besitzen, sind in jedem Fachgeschäft für Beschriftungen erhältlich. Die Kennzeichnung kann neben dem Aufbringen von Plaketten z. B. auch durch einen Aluminium-Aufkleber mit Adressgravur erfolgen, die in Schreibwarengeschäften erhältlich sind. Die Plaketten können auch im Internet erworben werden. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung dauerhaft und feuerfest beschriftet und fest mit dem Gerät verbunden ist.
Und wo kann ich die "erforderlichen Eigenschaften" nachlesen?
Das ist ja so blöde wie zu sagen "die erforderlichen Bücher können sich in jeder Buchhandlung kaufen" ohne aber zu sagen welche Bücher.
Ich bleibe beim Rat meines Anwalts, gab noch nie Probleme.
Bearbeitet von slurpi, 01. Februar 2018 - 20:37.
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#14
Geschrieben 01. Februar 2018 - 20:40
Ok habe mir heute eine aus 0,05mm Stahlblech eine Plakette mit 10x20mm geschnitten und Name, Anschrift, Telefon und Finderlohn draufgelasert. Dann klebe ich sie wie DJI vorgibt hinten rechts dran.
Danke nochmal
#15
Gast-slurpi
Geschrieben 01. Februar 2018 - 20:42
Danke für eure Antworten und sorry@sjc71.
Ok habe mir heute eine aus 0,05mm Stahlblech eine Plakette mit 10x20mm geschnitten und Name, Anschrift, Telefon und Finderlohn draufgelasert. Dann klebe ich sie wie DJI vorgibt hinten rechts dran.
Danke nochmal
Mit Stahl wäre ich vorsichtig, kann den Kompass beeinflussen.
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